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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hausmeisterservice Schambach

1. Allgemeines
Der Abschluss des Servicevertrages unseres Hausmeisterservices erfolgt allein auf der Basis der vorgenannten und nachfolgenden Bedingungen,
deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterschrift auf Seite 3 dieses Vertrages anerkennt.
Andere Bedingungen als die hier Genannten haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur mit einer der auf Seite 2 genannten Frist schriftlich gekündigt werden.

3. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber die Mitarbeiter der Firma Hausmeisterservice Schambach
in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objektes und in die Gesamtanlage einweisen,
auf mögliche vorhandenen Gefahrenquellen und Besonderheiten ausdrücklich hinweisen und alle erforderlichen Schlüssel an den Auftragnehmer übergeben.

4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von Ihm geforderten und im Hausmeister-Servicevertrag vereinbarten Dienstleistungen
ordnungsgemäß durchzuführen. Abweichungen der Vereinbarungen sind zulässig, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Leistungsstandart
gewahrt bleibt.

5. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich ausschließlich auf die im Vertrag festgehaltenen
zur Betreuung ausgewiesenen Anlagen und Räumlichkeiten. Im Rahmen des Hausmeisterservice-Vertrages übernimmt der Auftragnehmer
Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen nur, soweit Dies auf Seite 1 dieses Vertrags vereinbart ist. Material und Ersatzteile
für die Behebung von Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Vereinbarte turnusgemäße Leistungen können nur während der üblichen Arbeitszeit an Werktagen von Montag bis Samstag erbracht werden.

6. Schäden und Mängel am betreuten Anwesen
Werden dem Auftragnehmer Schäden und/oder Mängel am betreuten Objekt bekannt, die nicht im Rahmen dieses Vertrages behoben werden,
wird er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Fahrstuhleinschluss,
Ausfall von Feuerlösch- und Feuermeldeanlagen, Stromunterbrechung, Ausfall automatischer Türen und Tore oder ähnlichen Notfällen
hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz eines Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich,
sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers zu beheben, sofern eine vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers
nicht oder nur durch überhöhten Aufwand möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens,
Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.

7. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Hausmeisterservice Schambach ohne Berechnung, Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen
und Geräten in dem für die Durchführung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum zur Aufbewahrung
von erforderlichen Maschinen und Geräten.

8. Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung
und Behebung der Beanstandungen zu ermöglichen.

9. Vergütung
Die Vergütungen für Dienstleistungen der Firma Hausmeisterservice Schambach gemäß des geschlossenen Vertrages
sind falls vertraglich nicht anders vereinbart, jeweils monatlich zum letzten Werktag fällig. Die Zahlungsweise ist auf Seite 2 dieses Vertrages
schriftlich vereinbart. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde
sowie bei Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen, die nicht im Leistungsverzeichnisses dieses Vertrages vereinbart sind,
so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, ist der Auftragnehmer berechtigt,
seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzustellen.

10. Haftung
Der Auftragnehmer verfügt über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung gegen eventuelle Ansprüche bei Schadensfällen.
Im Falle eines Schadens, ist dieser der Firma Hausmeisterservice Schambach unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Ihn bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung
der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder Betriebsstörungen am oder im betreuten Anwesen entstanden sind, oder Schäden aufgrund höherer Gewalt,
behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrungen oder dergleichen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern
des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers wird auf die von der Versicherung zu erbringende Leistung beschränkt.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages
oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

11. Unwirksamkeit
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des geschlossenen Vertrages führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Vielmehr sollten Diese durch Bestimmungen ersetzt werden,welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen soweit als möglich erfüllen.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Vollkaufleute Bruchsal.